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Das GPSauge staatlich fördern lassen

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt die Modernisierung von Transportunternehmen - insbesondere die Einführung von förderfähigen Telematiksystemen wie dem GPSauge.

Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie von umfangreichen Fördermaßnahmen!

Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit": Ab dem 5. Februar geht's los!

Hinweis: Das Förderprogramm De-minimis heißt jetzt "Umweltschutz und Sicherheit". Laut BALM lässt die Bezeichnung „De-minimis“ keinen Rückschluss auf das Ziel oder den Inhalt des Förderprogramms zu. Um die Wahrnehmung des Programms und damit mehr Inanspruchnahme durch potentielle Antragstellende zu erhöhen sowie die Wertigkeit der Ziele herauszuheben, wird das Programm ab der Förderperiode 2024 unter der Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt.

Mehr Infos beim BALM

Wer und was wird gefördert?

Unternehmen im Güterkraftverkehr mit eigenen Nutzfahrzeugen ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen sind berechtigt, Fördermaßnahmen wie "Umweltschutz und Sicherheit" des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) in Anspruch zu nehmen. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 beginnt am 05. Februar 2024 und endet am 31. Mai 2024

Um eine Unterstützung für einzelne Fahrzeuge zu erhalten, müssen diese bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres zugelassen worden sein. Die Eckdaten für die Förderung lauten wie folgt:

  • Die Förderung deckt maximal 80 Prozent der Maßnahmenkosten.
  • Je Fahrzeug wird höchstens ein Betrag von 2.000 Euro unterstützt.
  • Die Gesamtfördergrenze liegt bei 33.000 Euro pro Unternehmen.

 

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert nicht nur fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen im Rahmen von "Umweltschutz und Sicherheit", sondern unterstützt auch Weiterbildungen. Es ist zu beachten, dass nur Unternehmen förderberechtigt sind, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 GüKG durchführen.

Alle Details stehen auf der Seite des BALM zur Verfügung: Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (PDF)

Übersicht über alle förderfähigen Maßnahmen

Fahrzeugbezogene Maßnahmen
Direkt fahrzeugbezogene Fördermaßnahmen umfassen Fahrassistenzsysteme, Partikelminderungssysteme, Start-Stopp-Systeme, hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand optimierte Reifen und diverse Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen.
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Zur Effizienzsteigerung werden insbesondere Telematiksysteme und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen gefördert - genau die Dinge, die das GPSauge erfüllt.
Weiterbildungen
Auch die Kosten für Vorbereitungslehrgänge, Telematikschulungen z.B. für den GPS-Explorer, Rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr, Sozialvorschriften, Transportrecht, Arbeitsrecht, Zollrecht und Fahrsicherheitstrainings sind förderfähig.
Personenbezogene Maßnahmen
Aufwendungen für zusätzliche, überobligatorische Sicherheitsausstattung für Fahr- und Ladepersonal sowie der Disponenten

Wir unterstützen Sie von Antragsstellung bis Auszahlung!

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